Ich bin Wahlärztin aller Kassen. Das bedeutet, dass keine Verträge zu den Kassen bestehen (außer KUF). Die Bezeichnung Wahlarzt leitet sich vom Recht des Versicherten (Patienten) ab, sich seinen Arzt frei auszuwählen.
Als Wahlärztin ist es mir wichtig, genügend Zeit für Sie zu haben, um Sie bestmöglich zu beraten und auf Ihre Beschwerden eingehen zu können. Im Anschluss an die Untersuchung und Behandlung erhalten Sie eine Rechnung mit Auflistung der Leistungen.
Diese Honorarnote kann nach erfolgter Einzahlung bei der Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Gerne übernehmen wir die Einreichung bei Ihrer Krankenkasse bei bezahlter Honorarnote.
Der Selbstbehalt ist von der medizinischen Leistung und der jeweiligen Krankenkasse abhängig. Eine zusätzliche Privatversicherung deckt häufig die restlichen Kosten ab.